Urheberrechtlicher Hinweis

Für Texte, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt dasselbe Urheberrecht wie für gedruckte Texte. Insbesondere gilt:

Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.

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[Letztmalige Aktualisierung 09.12.2004 / dw]
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